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Steuern & Wirtschaftsprüfung
Elektronische Rechnung in Frankreich:
Wie kann man diese revolutionäre Entwicklung
reibungslos umsetzen?
Februar 2023, In Extenso
Die elektronische Rechnung kommt in französischen Unternehmen mit großer Geschwindigkeit an. Ursprünglich war ihre Einführung für 2023 geplant, doch eine Verordnung vom September 2021 verschiebt ihr Inkrafttreten um 18 Monate. Einige Unternehmen sind bereits an die elektronische Rechnungsstellung gewöhnt, insbesondere diejenigen, die mit öffentlichen Einrichtungen Handel treiben und ihre Rechnungen über die offizielle Plattform Chorus einreichen müssen.
Die Verpflichtung wird nun umfassend ausgeweitet. Konkret geht es darum, den Empfang und die Ausstellung von Rechnungen in elektronischem Format für Zwecke der Mehrwertsteuer sowie die elektronische Übermittlung zusätzlicher Informationen über Transaktionen, die dieser Pflicht nicht unterliegen, verbindlich vorzuschreiben. Demzufolge wird diese neue Verpflichtung letztlich eine nahezu sofortige Verarbeitung der Buchhaltungsdaten ermöglichen.
Betroffen sind Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtig sind und die in Frankreich ansässig sind. Der Zeitplan sieht nunmehr wie folgt aus:
- Am 1. Juli 2024 werden alle großen Unternehmen verpflichtet sein, eine elektronische Rechnungsstellung zu verwenden;
- Am 1. Januar 2025 wird diese Pflicht auf mittelgroße Unternehmen ausgedehnt;
- Am 1. Januar 2026 wird diese Pflicht auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie auf Kleinstunternehmen ausgedehnt, so dass ab diesem Zeitpunkt alle Unternehmen dieser neuen Pflicht unterliegen werden.
Konkret bedeutet dies, dass Sie, selbst wenn Sie ein Kleinunternehmer sind, aber mit einem oder mehreren großen Unternehmen zusammenarbeiten oder dies planen, in der Lage sein müssen, diesen Kunden eine Plattform anzubieten, über die sie ihre Rechnungen ab dem Beginn der sie betreffenden Verpflichtung, d. h. ab dem 1. Juli 2024, einreichen können. Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorbereitungs- und Vorlaufzeit, die man auf ein Jahr schätzen kann, sollte das Thema der elektronischen Rechnung also Ende 2023 in allen Unternehmen praktisch abgeschlossen sein.
Es bleiben 18 Monate, um eine Plattform für die Verwaltung der elektronischen Rechnungen auszuwählen, um sicherzustellen, dass diese Plattform ordnungsgemäß mit der Buchhaltungs- oder Handelssoftware verbunden ist und Schnittstellen zu ihr aufweist, und allgemein um sich auf diese Umstellung vorzubereiten.
Diese Entwicklung wird ebenfalls eine Vereinfachung der Buchhaltung zur Folge haben, einhergehend mit einem schnelleren Austausch und schnelleren Eingaben sowie mit dem Empfang von bereits durch die Steuerbehörde vorausgefüllten Umsatzsteuererklärungen. Hierdurch werden sich auch die Modalitäten der Kontrolle durch die Steuerbehörde ändern, da eine Dokumentation über die Software, Daten und Computerverarbeitung vorgelegt werden muss. Auch die Problematik der Verwaltung und Organisation der Archivierung von elektronischen Rechnungen und Rechnungsdaten muss in Angriff genommen werden.
Wir stehen Ihnen für die Beantwortung von weiteren Fragen zu diesem Thema zur Verfügung und helfen Ihnen gerne bei der Einführung dieses neuen Verfahrens.